Achtung – Waldbrandgefahr!

brandgefahr

Waldbrandgefahr – Verordnung für den Verwaltungsbezirk Melk – ausgegeben am 16. April 2026:
Im gesamten Verwaltungsbezirk Melk sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereichen (Waldnähe) jegliche brandgefährliche Handlungen, verboten.

 

 

 

 

 

Waldbrandverordnung 2026  

Gefahren in einem Waldbrandgebiet – Verhaltenstipps

– Wird ein Waldbrand erkannt, rasch den Gefahrenbereich verlassen und ausreichend Abstand halten
– Eigensicherung geht vor!

– Feuerwehr verständigen – Notruf 122

– Windrichtung, Brand-  und Rauchausbreitung beachten! Erstickungsgefahr!

– Sichtbehinderung durch Rauchschwaden – Gefahr von Desorientierung

– Speziell im unwegsamen und steilen Gelände auf Steinschlag und herabstürzende Baumteile, Wurzelstöcke achten!

Tipps für Notfälle – Waldbrand

 

 

 

 

 

 

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