
Waldbrandgefahr – Verordnung für den Verwaltungsbezirk Melk – ausgegeben am 16. April 2026:
Im gesamten Verwaltungsbezirk Melk sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereichen (Waldnähe) jegliche brandgefährliche Handlungen, verboten.
Gefahren in einem Waldbrandgebiet – Verhaltenstipps
– Wird ein Waldbrand erkannt, rasch den Gefahrenbereich verlassen und ausreichend Abstand halten
– Eigensicherung geht vor!
– Feuerwehr verständigen – Notruf 122
– Windrichtung, Brand- und Rauchausbreitung beachten! Erstickungsgefahr!
– Sichtbehinderung durch Rauchschwaden – Gefahr von Desorientierung
– Speziell im unwegsamen und steilen Gelände auf Steinschlag und herabstürzende Baumteile, Wurzelstöcke achten!
Tipps für Notfälle – Waldbrand

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